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Tipps

Notrufnummern

Feuerwehr

112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy aus!)

Polizei 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy aus!)
Rettungsleitstelle  19222 (nur mit Vorwahl)
Giftnotruf Zentrale 089 – 19240
Notfallseelsorge  0800-1110111

Der korrekte Notruf

Für einen Verletzten kann ein qualifizierter Notruf das Leben bedeuten. Deshalb ist es wichtig, dass hier so wenig Fehler wie möglich gemacht werden.

Die Rettungsleitstellen disponieren den Rettungsdienst zunächst  aufgrund der eingegangenen Notrufe. Durch möglichst genaue Beschreibung der Verletzungen / Krankheiten kann der Disponent, welcher den Notruf entgegennimmt, entscheiden, welche Rettungsmittel zum gemeldeten Einsatz geschickt werden. Ist ein Notarzt nötig? Muss gar ein Rettungshubschrauber geschickt werden? Reicht ein Rettungswagen? Müssen, aufgrund der Schadenslage, gar noch weitere Kräfte alarmiert werden (Feuerwehr, THW)? All diese Fragen beantwortet die Rettungsleitstelle aus einem einfachen Anruf.

Dabei sollten, für den Ersthelfer/Melder die 5 W’s im Mittelpunkt stehen.

Wo geschah es ?

Was geschah?

Wie viele Verletzte?

Welche Arten von Verletzungen?

Warten auf Rückfragen !!

Ein möglichst schneller, genauer Notruf gewährleistet, dass das richtige Rettungsmittel, in angemessener Zeit, den Ersthelfer von seiner Verantwortung entbindet.  Mit einem guten Notruf erleichtern Sie sich also selbst Ihre Arbeit! Niemand erwartet allerdings von Ihnen, dass Sie die Diagnosen eines Arztes stellen.

Selbst wenn Sie nochmals den gleichen Unfall melden ist dies besser, als wenn keiner den Unfall meldet.

Was muss ich bei einem Fettbrand beachten?

Umgehend einen Notruf absetzen bei einem Fettbrand!

Wenn es sich um einen Topf oder eine Pfanne handeln sollte, einen Deckel nehmen und diesen auf die Pfanne oder den Topf legen, damit die Flammen erstickt werden!

Bei einer Friteuse am besten eine Löschdecke überwerfen!

Aber auf keinen Fall  Wasser auf die Flammen schütten!

Eine besondere Gefahr besteht, wenn die Fette oder Öle bereits brennen. In diesem Fall kommt es unmittelbar zu einer explosionsartigen Verbrennung, der so genannten „Fettexplosion“.

1 Liter Wasser ergeben ca. 1700 Liter Wasserdampf !!

Eine „Fettexplosion“ kann zum Vollbrand Ihrer gesamten Einrichtung führen!

Als Fettexplosion bezeichnet man den Vorgang, der durch das schlagartige Verdampfen des Wassers verursacht wird, wenn dieses in Hocherhitzte Fette oder Öle gegossen oder gespritzt wird.

Dringt das spezifisch schwerere Wasser in die tieferen Schichten der stark erhitzten Öle oder Fette ein, wird es als Flüssigkeit überhitzt, die Temperatur steigt über 100°C an, ohne dass es sogleich siedet, und nach kurzer Zeit des Siedeverzuges erfolgt das plötzliche Verdampfen, das zu explosionsartigen Erscheinungen führt.

Die heißen Fette oder Öle werden eruptionsartig aus dem Behälter herausgeschleudert.

Verhalten bei einem Fahrzeugbrand

Eine Horrorvorstellung für jeden Autofahrer, denn jeder könnte irgendwann davon betroffen sein. Doch was ist zu tun, wenn der Ernstfall eintritt? Zunächst gilt, wie in allen Stress - Situationen: Ruhe bewahren!

Hektische und unüberlegte Handlungen führen zu weiteren gefährlichen Situationen bis hin zu einem Unfall. Lassen Sie IHR Fahrzeug ausrollen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein! Wenn das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist, lassen Sie die Mitfahrer auf der dem Verkehr abgewandten Seite (Beifahrerseite) aussteigen und die Fahrbahn verlassen. Schalten Sie die Zündung und das Gebläse aus. Wenn Sie das Fahrzeug verlassen, denken Sie bitte auch an Ihre Papiere, die Sie eventuell im Handschuhfach griffbereit deponiert haben!

Keine Angst: eine Explosion nach dem Muster von Kriminal- und Actionfilmen wird es nicht geben!

Sie haben genügen Zeit ( ca. 10 Minuten), das Fahrzeug zu verlassen.

Bei einem Brand im Motorraum entriegeln Sie bitte die Motorhaube, damit diese von außen geöffnet werden kann. Sollten Sie einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitführen, dann sollten Sie einen Löschversuch unternehmen.

Veranlassen Sie aber unbedingt, dass sofort die Feuerwehr alarmiert wird! Auch bei Ihrem Handy ist die Notrufnummer in ganz Deutschland die 112. (Siehe oben)

Wichtig sind bei dieser Alarmierung die fünf „W“, die bei allen Notrufen Anwendung finden. 

(Siehe oben : Der korrekte Notruf)

Bei Löschversuchen am eigenen Fahrzeug ebenso wie an fremden Fahrzeugen ist zu beachten, dass die im Auto mitgeführten Feuerlöscher mit ein oder zwei Kilogramm Löschpulver bereits nach spätestens zehn Sekunden leer sind! Beim Versuch, einen Motorraumbrand zu löschen, öffnen Sie die Motorhaube nur einen Spalt, da sich der Brand sonst durch die Zufuhr von Frischluft und Wind schneller ausbreiten kann.

Wer an einem Unfallort ein brennendes Fahrzeug antrifft, sollte daran denken, zuerst die noch im Fahrzeuginnern befindlichen Personen zu befreien und dann erst Löschversuche zu unternehmen.

Rauchmelder schützen ihr und anderen das Leben

Die meisten Brandopfer – 70% - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich.

In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Ihre örtliche Feuerwehr berät Sie beim Kauf und der passenden Installation eines Rauchmelders gerne!

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Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sehe/höre?

Nach § 35 und 38 der StVO haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen!

Das heißt, dass Sie schnellstens rechts ran fahren müssen und dem Rettungsfahrzeug ein Signal geben, dass Sie es erkannt haben, indem sie ihren Warnblinker einschalten!

Rettungsfahrzeuge dürfen auch in die entgegengesetzte Fahrtrichtung von Straßen einfahren( z.B. Einbahnstrassen).

Wenn sie sich auf einer Autobahn im Stau befinden, müssen sie eine Rettungsgasse bilden.

Die Rettungsgasse wird auf Autobahnen immer zwischen dem äußerst linken und dem nächst folgenden Fahrstreifen gebildet. Das gilt sowohl für zwei-, drei- als auch für vierspurige Autobahnen. Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften in der Regel nicht befahren, darf jedoch auch von den anderen Verkehrsteilnehmern in keinem Fall genutzt werden, was allerdings sehr oft aus Unwissenheit getan wird.

Dachaufsetzer?!

Wenn sie einen PKW mit einem solchen Schild auf dem Dach sehen, heißt das, dass der Fahrer oder die Fahrerin  ein Feuerwehrangehöriger/Feuerwehrangehörige ist und sich auf dem Weg zur Feuerwache befindet, um dort ein Fahrzeug zu besetzen und zum Einsatz auszurücken!

Dieses Schild heißt für Sie, Sie sollten freie Bahn schaffen, aber müssen es nicht tun!

Sie helfen jedoch dem Fahrer zügig zur Feuerwache zu kommen und somit auch zu seinem Einsatz, wenn sie freie Bahn schaffen.

In Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt, dass der Begriff „die Feuerwehr“ auch schon die Feuerwehrleute mit einschließt, die bei einem Alarm mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus sind. Somit dürfen diese Feuerwehrleute gewisse Verkehrsregeln außer acht lassen und auch  - bis zu einem gewissen Maße – andere Verkehrsteilnehmer behindern. Allerdings sollte dies nur mit Vorsicht getan werden, da die Feuerwehrleute in ihren privaten PKW’s ja kein Sondersignal haben, mit dem sie den anderen Verkehrsteilnehmern ihre Sonderrechte anzeigen könnten. Grundsätzlich sind Geschwindigkeitsübertretungen etc. bis zu einem gewissen Maße zulässig.

Einige Feuerwehrleute kennzeichnen ihre PKW’s im Einsatzfall mit gelben Dachaufsetzern oder gelben Schildern  hinter der Windschutzscheibe mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“. (siehe oben)

Der Richtige Umgang mit einem Feuerlöscher!

Freiwillige Feuerwehr Zweiflingen
Kommandant Sascha Hebeiß
Eichacher Straße 26
74639 Zweiflingen
Gemeinde Zweiflingen
vertr. durch Bürgermeister Klaus Gross
Eichacher Straße 17
74639 Zweiflingen